zurück

   
     
   

Das Sportrecht stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, d.h. es werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateur- und Breiten- bzw. Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch Veranstalter, Vereine, Verbände, Funktionäre, Sponsoren und Zuschauer.

Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfälle oder Fouls, wie dem Ersatz

- materieller und immaterieller Schäden,
- von entgangenem Gewinn und
- Schmerzensgeld

sind auch Fragen der Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Verträge von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge stehe ich Ihnen gerne mit meinem juristischen Rat zur Seite:

- Sponsorenverträge
- Veranstalterverträge
- Werbeverträge
- Spielerverträge, Trainerverträge
- u.v.m.

Ferner wird durch das Verbandsrecht das öffentliche Recht berührt.

Durch das weit verbreitete und viel diskutierte Problem des Dopings werden zudem strafrechtliche Fragen relevant.

Beim Sportrecht handelt es sich um mein besonderes Interessengebiet, in welchem ich mich besonders weiterbilde. Ergänzend zum permanenten Studium der entsprechenden Fachliteratur absolviere ich derzeit eine spezielle Fortbildungsmaßnahme der Universität Hagen zum Thema "Sportrecht". Neben meinen fachlichen Qualifikationen verfüge ich aufgrund meiner eigenen sportlichen Aktivitäten, u.a. als ehemaliger Spieler des aktuellen Fußball- Oberligisten VFB Fichte Bielefeld über das nötige Engagement und die nötigen Kontakte.

Von meinen Fähigkeiten konnte ich u.a. bereits den diesjährigen Tour de France Teilnehmer
Jörg Ludewig überzeugen, als ich ihn nach einem schweren Radrennunfall erfolgreich vertreten habe und ihn seitdem auch weiterhin berate.